
Die Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung
In unserer Behindertenfahrschule bilden wir Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlicher Behinderung in Baden-Württemberg aus.
Seit über 60 Jahren begleiten und beraten wir Sie in unserem Familienunternehmen rund um die Fahrerlaubnis für Behindertenfahrzeuge.
Wir unterstützen Sie bei der Gutachtenerstellung und der Freigabe durch Ihren Sozialträger. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Hausärzte für die Erstellung ärztlicher Atteste. Bei uns können Sie außerdem die Kraftmessung für die Tauglichkeitsprüfung absolvieren.
Auf Wunsch bauen wir auch Ihr privates Fahrzeug behindertengerecht um. Nach bestandener Prüfung können Sie damit gleich vom Hof fahren und haben keine Umgewöhnungsphase.
Ihr Weg zum Führerschein
- Körperliche Einschränkungen
- Kontaktaufnahme mit Zawatzky
- Festlegen Kosten und Leistungsträger
- Erstellen ärztliches Gutachten
- Fahren lernen
- Technisches Eignungsgutachten
Häufige Fragen
- Wer kann mich beim Erwerb der Fahrerlaubnis unterstützen und beraten?
- Wann und wo kann ich mich anmelden?
- Welche Leistungen erhalte ich in der Fahrschule?
- Was ist das ärztliche Gutachten und wann benötige ich es?
- Wann beginnt die Ausbildung?
- Was ist das technische Eignungsgutachten und wann benötige ich es?
- Was ist der Fahrerlaubnisantrag?
- Welche Unterlagen benötige ich beim Straßenverkehrsamt?
Wer kann mich beim Erwerb der Fahrerlaubnis unterstützen und beraten?
Vor Beginn der Fahrausbildung für behinderte Menschen oder der Umschreibung Ihrer bereits bestehenden Fahrerlaubnis für Ihren behindertengerechten Umbau stellen sich viele Fragen:
- Was muss ich als erstes tun?
- Darf ich aktuell überhaupt fahren?
- Welche Gutachten benötige ich?
- Welche Anträge muss ich ausfüllen?
- Welchen Umbau benötige ich?
- Wo kann ich eine Fahrprobe machen?
- Wer bezahlt mir was?
- uvm.
Der Weg scheint unendlich lang. Doch wir unterstützen und beraten Sie! Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung zeigen wir Ihnen den besten, schnellsten und einfachsten Weg zu Ihrer mobilen Freiheit.
In den folgenden Punkten erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Punkte. Denken Sie immer daran: Wir sind für Sie da!
Wann und wo kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung an unserer Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung in Baden Württemberg ist
- jederzeit im Mobilcenter unter 06226 92170 oder per Mail an info@zawatzky.de
- jederzeit in der Fahrschule unter 0172 6690500 oder per Mail an fahrschule@zawatzky.de
- dienstags im Theorie-Unterricht in der Fahrschule Zawatzky in Neckargemünd bei Heidelberg
- dienstags in der Sprechstunde im Reha-Zentrum an der Pforte von 17:00-17:30 Uhr
Welche Leistungen erhalte ich in der Fahrschule?
Unser einzigartiges Angebot von der Beratung über eine Kräftemessung, Begutachtung, Fahrausbildung oder Umschulung bis hin zu Appartements, TÜV-Gutachten, Fahrzeugumbau und vor allem die Betreuung vor, während und nach der Fahrausbildung wurde bereits mit der Wahl unter die TOP 20 Dienstleister des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.
Ihr Vorteil bei uns
- Wir bieten Ihnen moderne Schulungsfahrzeuge mit vielen individuellen Sonderumbauten für fast alle Behinderungen und Einschränkungen.
- Unsere Werkstatt ermöglicht es, das Fahrschulauto vor Schulungsbeginn individuell an Ihre persönliche Situation anzupassen.
- Unsere Fahrlehrer sind seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Fahrausbildung für behinderte Menschen tätig.
- Ein Crashkurs für die praktische Ausbildung ist bei uns seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit.
- Wir bieten Übernachtungsmöglichkeiten in unseren Appartements und den nahe gelegenen Rehakliniken mit Pflegemöglichkeit.
- Wir vereinbaren Fahrtermine nach Ihren individuellen Wünschen.
- Theoriestunden sind mehrmals die Woche möglich.
- Durch unsere ruhige und gewissenhafte Ausbildung haben Sie sehr hohe Erfolgsaussichten für Ihre Prüfung.
Was ist das ärztliche Gutachten und wann benötige ich es?
Bei einem ärztlichen Gutachten nach § 11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wird bestätigt, dass gegen das Führen eines Fahrzeuges aus ärztlicher Sicht nichts einzuwenden ist. Dieses Gutachten müssen S