Fahrschule für Menschen mit Behinderung: Mobilität ohne Grenzen 

In unserer Fahrschule für Menschen mit Behinderung bieten wir seit 1962 eine umfassende und individuelle Führerscheinausbildung an. Unsere Mission ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Freiheit des Fahrens zu ermöglichen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseren qualifizierten Fahrlehrern ist eine Behinderung kein Hindernis für Ihre Mobilität. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Führerschein: Von der ärztlichen Untersuchung über die benötigten Gutachten bis hin zum individuellen Fahrzeugumbau. Alles aus einer Hand – damit Sie nach bestandener Prüfung gleich durchstarten können. Auf Wunsch bauen wir auch Ihr privates Fahrzeug behindertengerecht um. Nach bestandener Prüfung können Sie damit gleich vom Hof fahren und haben keine Umgewöhnungsphase. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Mobilität verwirklichen! 


Ihr Weg zum Führerschein: Ablauf der Fahrausbildung bei Zawatzky

Je nach Ausgangssituation kann der Weg zum Führerschein unterschiedlich verlaufen. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Personen, die bereits einen Führerschein haben, und denen, die ihn erstmalig erwerben. Der Ablauf der Fahrausbildung in unserer Fahrschule ist wie folgt:  

  • Ist ein Führerschein vorhanden oder nicht?
  • Erstellung der Gutachten
    • Medizinisches Gutachten (fachärztliches Gutachten)
    • Technisches Eignungsgutachten
    • Medizinisch-psychologisches Gutachten (meist nicht erforderlich)
  • Kontaktaufnahme mit Zawatzky
  • Fahrausbildung
  • Prüfung
  • Behördliche Eintragung
    • Eintragung der Auflagen und Beschränkungen durch die Behörde
    • Eintragung der Kennzahlen in den Führerschein
  • Führerschein erhalten

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt und sorgen dafür, dass Sie sich während der gesamten Ausbildung wohl und sicher fühlen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über den Ablauf zu erfahren. 

Führerschein vom Experten: Fahrschule für Menschen mit Behinderung seit 1962 

Autofahren will gelernt sein – ob mit oder ohne körperliche Einschränkungen. Unsere qualifizierten Fahrlehrer zeigen Ihnen, was alles möglich ist und wie Sie sicher und selbstbewusst am Straßenverkehr teilnehmen können. Unsere Fahrschule bietet Ihnen eine umfassende und individuell abgestimmte Unterstützung, die Ihnen den Weg zur Mobilität ermöglicht. Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind: 

  • Kostenlose Erstberatung und Fahrprobe: In einer unverbindlichen Erstberatung klären wir Ihre Fragen und bieten Ihnen eine Fahrprobe an. Dabei analysieren wir Ihre körperlichen Beeinträchtigungen und erstellen einen individuellen Ausbildungsplan. 
  • Mobile Kraftmessungen und Bewegungsanalysen: Mit unserem mobilen Test- und Prüfwagen führen wir direkt bei Ihnen vor Ort Kraftmessungen, Gutachten und Bewegungsanalysen durch. So gewährleisten wir eine präzise Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse. 
  • Wichtige Gutachten und Fahreignungsbegutachtung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Gutachten. Bei vorhandenem Führerschein führen wir die Fahreignungsbegutachtung nach §11 FeV durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV durch, um Ihre Fahreignung offiziell bestätigen zu lassen. 

Wir sind besonders stolz darauf, Mitglied der führenden Fahrlehrerverbände zu sein. Aus ganz Deutschland reisen tausende Menschen nach Heidelberg, um ihren Führerschein bei uns zu machen. So haben wir schon zahlreichen Rollstuhlfahrern erfolgreich zur Fahrerlaubnis verholfen!  

Häufig gestellte Fragen zur Behindertenfahrschule 

Wer kann mich beim Erwerb der Fahrerlaubnis unterstützen und beraten?

Vor Beginn der Fahrausbildung für behinderte Menschen oder der Umschreibung Ihrer bereits bestehenden Fahrerlaubnis für Ihren behindertengerechten Umbau stellen sich viele Fragen:

  • Was muss ich als erstes tun?
  • Darf ich aktuell überhaupt fahren?
  • Welche Gutachten benötige ich?
  • Welche Anträge muss ich ausfüllen?
  • Welchen Umbau benötige ich?
  • Wo kann ich eine Fahrprobe machen?
  • Wer bezahlt mir was?
  • uvm.

Der Weg scheint unendlich lang. Doch wir unterstützen und beraten Sie! Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung zeigen wir Ihnen den besten, schnellsten und einfachsten Weg zu Ihrer mobilen Freiheit.

In den folgenden Punkten erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Punkte. Denken Sie immer daran: Wir sind für Sie da!

Wann und wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung an unserer Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung in Baden Württemberg ist

  • jederzeit im Mobilcenter unter 06226 92170 oder per Mail an info@zawatzky.de
  • jederzeit in der Fahrschule unter 0172 6690500 oder per Mail an fahrschule@zawatzky.de
  • dienstags im Theorie-Unterricht in der Fahrschule Zawatzky in Neckargemünd bei Heidelberg
  • dienstags in der Sprechstunde im Reha-Zentrum an der Pforte von 17:00-17:30 Uhr
möglich.

Welche Leistungen erhalte ich in der Fahrschule?

Unser einzigartiges Angebot von der Beratung über eine Kräftemessung, Begutachtung, Fahrausbildung oder Umschulung bis hin zu Appartements, TÜV-Gutachten, Fahrzeugumbau und vor allem die Betreuung vor, während und nach der Fahrausbildung wurde bereits mit der Wahl unter die TOP 20 Dienstleister des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Ihr Vorteil bei uns

  • Wir bieten Ihnen moderne Schulungsfahrzeuge mit vielen individuellen Sonderumbauten für fast alle Behinderungen und Einschränkungen.
  • Unsere Werkstatt ermöglicht es, das Fahrschulauto vor Schulungsbeginn individuell an Ihre persönliche Situation anzupassen.
  • Unsere Fahrlehrer sind seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Fahrausbildung für behinderte Menschen tätig.
  • Ein Crashkurs für die praktische Ausbildung ist bei uns seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit.
  • Wir bieten Übernachtungsmöglichkeiten in unseren Appartements und den nahe gelegenen Rehakliniken mit Pflegemöglichkeit.
  • Wir vereinbaren Fahrtermine nach Ihren individuellen Wünschen.
  • Theoriestunden sind mehrmals die Woche möglich.
  • Durch unsere ruhige und gewissenhafte Ausbildung haben Sie sehr hohe Erfolgsaussichten für Ihre Prüfung.
Kurz gesagt: Bei uns stimmen einfach Preis und Leistung.

Was ist das ärztliche Gutachten und wann benötige ich es?

Bei einem ärztlichen Gutachten nach § 11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wird bestätigt, dass gegen das Führen eines Fahrzeuges aus ärztlicher Sicht nichts einzuwenden ist. Dieses Gutachten müssen Sie vor Beginn der praktischen Ausbildung erstellen lassen. Für die Erstellung des endgültigen Eignungsgutachtens (Technisches Gutachten) ist ein positives ärztliches Gutachten erforderlich.


Was muss das ärztliche Gutachten enthalten?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz
  • Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung (bei Querschnittlähmung Angabe der Schädigungshöhe)
  • Auswirkungen der Behinderung bzw. Erkrankung
  • Welche Gliedmaßen sind behindert oder welche sind eingeschränkt einsetzbar.

Bei Querschnittlähmung

  • Ist die Lähmung komplett oder unvollständig
  • Falls komplett: sensibel oder motorisch
  • Treten in den Beinen Spasmen auf?

Bei oder mit traumatischer Ursache

  • War die Lähmung verbunden mit einem Schädel-Hirn-Trauma?
  • Bei Muskel-Erkrankungen werden folgende Zusatzangaben benötigt:
  • Ist die Krankheit progressiv?
  • Wenn ja, in welchen Zeitabständen sind ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich?

In dem ärztlichen Gutachten darf die Feststellung nicht fehlen, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls dies nicht zutrifft, müssen die Bedenken ausführlich erläutert werden. Das Gutachten wird auch für die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und der zuständigen Verwaltungsbehörde benötigt.


Wer darf ein ärztliches Gutachten ausstellen?

  • Ein zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ein Arzt des Gesundheitsamts oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
  • Ein Facharzt der Richtung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin
  • Ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Facharzt für Rechtsmedizin"
  • Ein Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt.

Benötige ich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Ist bei einer Behinderung in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt (z. B. Infantile Cerebralparese, spastische Lähmung, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Spina Bifida, o.ä. ) kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung mit Gutachten von der Verwaltungsbehörde bzw. vom TÜV/DEKRA gefordert werden. Dieses Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden.

Haben Sie Schwierigkeiten den richtigen Arzt zu finden? Wir beraten Sie gerne.

Wann beginnt die Ausbildung?

Sie bezahlen eine Grundgebühr und unterzeichnen den Ausbildungsvertrag. Die theoretische Fahrausbildung ist damit bezahlt und es kann beginnen. Wann Sie starten möchten, liegt ganz allein bei Ihnen.

Was ist das technische Eignungsgutachten und wann benötige ich es?

Das technische Eignungsgutachten des TÜV/DEKRA betrifft die technische Ausstattung Ihres Fahrzeuges. Dieses Gutachten hält fest, welche Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden müssen, damit es verkehrssicher bedienbar ist.

Nach dieser TÜV-Prüfung werden die erforderlichen Auflagen bzw. Beschränkungen in den Führerschein eingetragen. Das TÜV-Gutachten ist in unserem Leistungsumfang der Fahrausbildung oder Fahrumschulung beinhaltet.

Was ist der Fahrerlaubnisantrag?

Der Fahrerlaubnisantrag muss an dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Sie erhalten von uns einen fertig ausgefüllten Fahrerlaubnisantrag. Mit diesem gehen Sie persönlich zur Führerscheinstelle.

Welche Unterlagen benötige ich beim Straßenverkehrsamt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild
  • Bescheinigung eines Augenarztes oder Optikers über einen Sehtest
  • Wer noch keinen Führerschein besitzt, benötigt den „Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort“.
  • Falls Sie schon eine Fahrerlaubnis besitzen sollten, benötigen Sie eine Kopie von dieser.

Wie viel kostet ein Führerschein für Behinderte? 

Die Kosten für einen Führerschein für Menschen mit Handicap variieren je nach individuellem Bedarf und den benötigten Fahrstunden. Es gibt jedoch finanzielle Unterstützung durch verschiedene Organisationen oder Krankenkassen. Folgende Teile Ihrer Ausbildung verursachen Kosten: 

  • Ärztliches Gutachten 
  • Technisches Gutachten 
  • Theoretische und praktische Fahrstunden 
  • Prüfungsgebühren für Theorie und Praxis 
  • Gegebenenfalls Kosten für den Fahrzeugumbau im eigenen Auto 

Kann man als Mensch mit Behinderung einen Führerschein machen? 

Ja selbstverständlich, eine Behinderung bedeutet nicht, dass man nicht Auto fahren kann. Mit den richtigen Anpassungen und Gutachten können auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine Fahrerlaubnis erwerben. Es müssen jedoch zusätzliche Fragen geklärt und formale Anforderungen beachtet werden, wie zum Beispiel medizinische und/oder technische Gutachten sowie Fahrproben. 

Welche Vergünstigungen gibt es für Behinderte? 

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst Ihr Kostenträger das Eignungsgutachten, die Fahrstunden sowie die Anschaffung eines behindertengerechten Autos oder dessen Ausstattung. 

Welche Dokumente sind für den Führerschein erforderlich? 

Für das medizinische Gutachten reicht meist ein fachärztliches Gutachten aus. Je nach Art und Ausmaß der Behinderung kann die Behörde folgende Gutachten verlangen: 

  • Ärztliches Gutachten 
  • Medizinisches-psychologisches Gutachten (meist nicht erforderlich) 
  • Technisches Eignungsgutachten (stellen wir Ihnen zur Verfügung) 
  • Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag (stellen wir Ihnen zur Verfügung) 

Erleben Sie, wie unsere unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge und motivierten Fahrlehrer Sie dabei unterstützen, Ihre Mobilität zu erlangen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu der Fahrausbildung in unserer Fahrschule und lassen Sie sich umfassend beraten – wir freuen uns auf Sie!

Unterrichts- und Theoriezeiten

Dienstags

17:00 - 18:30 Uhr (SRH*)

Donnerstags

19:00 - 20:30 Uhr (Fahrschule)


* Diese Theoriestunden finden im SRH Gebäude in Neckargemünd (Niveau 3, Raum 7.03.04) statt.

Anmeldung zur Fahrschule

Sie möchten gerne Ihren Führerschein absolvieren, sind hochmotiviert und gespannt auf Ihre erste Theorie- und Praxisstunde? Dann kann es ja sofort losgehen!

Die Anmeldung zu unserer Fahrschule für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung erfolgt direkt bei der ersten Theoriestunde. Einfach zu den angegebenen Terminen vorbeischauen, Ihre erste Theoriestunde besuchen und anmelden.


Zum Kontaktformular

Anfahrt mit dem Auto

Neckargemünd liegt im Neckartal kurz hinter Heidelberg.
Die Fahrzeit vom Heidelberger Kreuz nach Neckargemünd dauert etwa 25 Minuten. Die Fahrzeit von der AB-Abfahrt Sinsheim nach Neckargemünd dauert etwa 20 Minuten.

Zum Routenplaner Fahrschulpartner


Anfahrt mit dem Bus

Mit dem Bus RNV 35 Richtung Neckargemünd, Bildungszentrum an der Haltestelle Neckargemünd, am Dreikreuzweg aussteigen oder mit dem Bus 754 Richtung Neckargemünd, Bahnhof an der Haltestelle Neckargemünd, am Dreikreuzweg aussteigen.

Maßgeschneiderte Fahrausbildung im spezialisierten Fahrschulauto 

Unsere Fahrschulfahrzeuge sind mit modernster Technik ausgestattet und werden individuell auf Ihre Behinderung angepasst. Somit gewährleisten wir ein optimales Lernerlebnis und erhöhen Ihre Sicherheit während der Ausbildung. 

  • Angepasste Fahrschulfahrzeuge: Ob Lenkraddrehknauf, Linksgas, elektronische Joysticklenkung oder spezielle Handgeräte – wir haben die passende Lösung für Sie. 
  • Kompetente Fahrlehrer: Unsere Fahrlehrer sind speziell geschult und begleiten Sie sicher und einfühlsam durch die Fahrausbildung. Sie passen den Unterricht an Ihre Bedürfnisse an und sorgen dafür, dass Sie sich sicher und wohl fühlen. 

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Fahrzeug-Anpassung und lassen Sie sich von unseren Experten umfassend informieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. 


Ihre Vorteile bei der Behindertenfahrschule Zawatzky 

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Service bringen wir Sie sicher und an Ihr Ziel, die Fahrprüfung zu bestehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren maßgeschneiderten Dienstleistungen: 

  • Individuelle Betreuung: Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Fahrprüfung sind wir an Ihrer Seite. 
  • Moderne Technik: Unsere Fahrschulfahrzeuge sind mit modernster Technik ausgestattet, die speziell auf die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen abgestimmt ist. 
  • Kompetente Fahrlehrer: Unsere Fahrlehrer sind speziell geschult und verfügen über langjährige Erfahrung in der Fahrausbildung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. 

Erfahren Sie mehr über die Vorteile unserer Behindertenfahrschule und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Kontaktieren Sie uns noch heute! 


Das 360° Dienstleistungskonzept von Zawatzky 

Unser 360° Dienstleistungskonzept bringt Sie sicher ans Ziel. Wir bieten Ihnen alles rund um die Mobilität aus einer Hand: 

  • Beratung: Wir klären alle Fragen rund um Ihren Führerschein und die benötigten Gutachten. 
  • Fahrschule: Unsere erfahrenen Fahrlehrer bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor. 
  • Fahrzeugumbau und Verkauf: Nach bestandener Prüfung können Sie direkt mit Ihrem individuell angepassten Fahrzeug losfahren. Keine Umgewöhnungsphase notwendig. 
  • Übernachtungsmöglichkeiten: Während Ihrer Ausbildung können Sie in unseren hauseigenen Apartments übernachten. 
  • Intensivfahrschule: Möglichkeit über einen Intensiv-Zeitraum (einige Wochen) vorort in Heidelberg zu wohnen und die Fahrerlaubnis zu erwerben. 

Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Dienstleistungskonzept und wie wir Ihnen helfen können, mobil zu bleiben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. 


Kontaktformular

Wir kümmern uns auch gerne um Ihre Anfrage via Kontaktformular. Hinterlassen Sie uns Ihre Nachricht. Ihr Ansprechpartner wird Sie in Kürze kontaktieren.