FAQ zum Fahren mit Behinderung

Wer ist schwerbehindert?

Menschen sind nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt.

Der Grad der Behinderung, nicht zu verwechseln mit „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE), wird auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellen.

Wer bekommt einen Schwer­behinderten­ausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten – wie der Name bereits sagt – nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.

Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Versorgungsamt.

Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.

Wann habe ich Anspruch auf Förderung?

Wer eine nicht vorübergehende - länger als ein halbes Jahr andauernde - Behinderung hat und auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, hat ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe.

Auch wenn Sie nicht selbst fahren, aber gewährleisten können, dass Sie durch eine dritte Person mit dem Auto befördert werden oder Sie Eltern eines behinderten Kindes sind, haben Sie einen Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung.

Die Kraftfahrzeughilfe kann von den zuständigen Leistungsträgern für Führerschein (inkl. benötigter Gutachten), Fahrzeuganschaffung und Umrüstung gewährt werden.

Anstelle dieser Leistungen können aus wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall auch die Beförderungskosten durch einen Fahrdienst gewährt werden.

Grundlage der KFZ-Hilfe ist unabhängig vom jeweiligen Leistungsträger das SGB IX und die KFZ-Hilfeverordnung.

Wichtig: Der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe muss vor Abschluss eines Vertrages bei den zuständigen Leistungsträgern gestellt werden.


Finanzierung ohne Anspruch auf Förderung

Das Mobilcenter Zawatzky ist Partner der Bank "Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe" und wir können zusammen mit Ihnen ein Angebot zur Finanzierung erarbeiten.

Unverbindlich rechnen wir mit Ihnen eine monatliche Belastung aus, die wir Ihren Möglichkeiten anpassen können.

Was ist europäische Einheits­schlüssel?

Der europäische Einheitsschlüssel – kurz: Euroschlüssel steht seit 1986 für ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, welches heute nahezu flächendeckend in Deutschland und anderen europäischen Ländern zu finden ist.

Jeder Berechtigte kann gegen eine kleine Gebühr den Euroschlüssel erwerben und ihm ist somit gestattet Einrichtungen, die den Euroschlüssel verwenden, zu betreten und benutzen. Es handelt sich hierbei zur Zeit noch in der Mehrheit um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Kaufhäusern und weiteren Gebäuden. Zukünftig soll das System aber auf andere Einrichtungen erweitert werden, sodass auch weitere behindertengerechte Anlagen wie Hebebühnen und ähnliches ebenfalls ohne Hilfe nutzbar werden.

Das einheitliche Schließsystem hat einen doppelten Nutzen: zum einen ermöglicht es den uneingeschränkten Zugang ohne Hilfe für den berechtigten Personenkreis und zum anderen werden die meist sehr kostspieligen Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus geschützt und die Sauberkeit/Hygiene kann in einem gewissen Umfang gewährleistet werden.

Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis

  • entweder - unabhängig vom Grad der Behinderung - eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder
  • das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben

Der Euroschlüssel wird in Deutschland gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eine Gebühr von derzeit 18 Euro (Stand: 2012) durch den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) verkauft. Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen.

An Stelle des Schwerbehindertenausweises wird bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa eine ärztliche Stellungnahme benötigt. Dies ist nötig, um den Euroschlüssel wirklich nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich zu machen.


Bekomme ich einen Parkausweis?

Mit einem Handicap ist die Nutzung der Normparkplätze in Innenstädten und Parkhäusern häufig aufgrund einer ungünstigen Lage (z.B. hoher Bordstein) oder einer zu engen Bauform nicht möglich.

Um die meist vorhandenen Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung nutzen zu können, ist der sogenannte europäische Parkausweis mit Rollstuhlsymbol erforderlich.

Diesen Parkausweis erhalten Sie - auf Antrag - wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" aufweist. Die Gültigkeit des Parkausweis ist nur gegeben, wenn dieser deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegt.

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