Damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag meistern können, ist die Aufrechterhaltung der eigenen Mobilität ein wichtiger Punkt. Häufig verhindern körperliche Beeinträchtigungen, dass behinderte Personen ein herkömmliches Fahrzeug eigenständig bedienen können. Durch Fahrhilfen und spezifische Umbauten kann ein Auto behindertengerecht werden. Dabei sind verschiedene Faktoren zu beachten.
Sollen Fahrzeuge behindertengerecht umgebaut werden, weil beispielsweise die Kraft in den Armen fehlt, um das Lenkrad zu bedienen oder weil Personen im Rollstuhl die Pedale im Wagen nicht erreichen, können verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB.e.V.) hat schon vor Jahren durchgesetzt, dass Schwerbehinderte bestimmte Fahrzeuge zu günstigeren Preisen bekommen. Wir haben eine Übersicht über Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf verschiedener Hersteller zusammengestellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Tipp: Bei Nissan und Renault beträgt der Rabatt aktuell modellabhängig bis zu 26 Prozent auf den Listenpreis (Stand: Februar 2025).
Die Kfz-Hilfe wird Berufstätigen gewährt und ist abhängig vom Einkommen. Förderfähig sind der Kauf oder der Umbau behindertengerechter Fahrzeuge, der Erwerb des Führerscheins und die Beschaffung der notwendigen Gutachten.
Einige Stiftungen bieten Menschen mit Behinderung in Notlagen Unterstützung beim Kauf und Umbau von Fahrzeugen.
Serienmodelle können für Rollstuhlfahrer entsprechend umgerüstet werden. Wer das Fahrzeug nicht selbst lenken kann, profitiert vom Heckeinstieg.
Bei eingeschränkter Beweglichkeit können Fahrilfen oder Lenkhilfen nachgerüstet werden.
Wir sind Ihr Spezialist für behindertengerechte Fahrzeugumbauten und beraten Sie gerne zu elektrischen Rollstühlen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und finden Sie die ideale Lösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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