Ein behindertengerechtes Fahrzeug kann teuer sein. Als Ausgleich bieten die meisten Hersteller beim Kauf eines Neuwagens Behindertenrabatte an. Der Rabatt ist eine Art finanzielle Vergünstigung, die Menschen mit Behinderungen beim Autokauf durch Automobilhersteller und deren Händler gewährt wird. Er soll Ihnen dabei helfen, die mit dem Autokauf verbundenen Kosten zu bewältigen.
Hier erfahren Sie, welche Behindertenrabatte von den Herstellern beim Autokauf gewährt werden und welche Voraussetzungen für die Rabatte gelten!
In Deutschland wird der Behindertenrabatt oft als "Schwerbehindertenrabatt" bezeichnet. Um diesen Rabatt zu erhalten, ist ein offizieller Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% erforderlich. Zusammenfassend lässt sich festhalten:
In der Regel gewähren Automobilhersteller Rabatte von bis zu 25% auf den Fahrzeugpreis. Händler sind nicht verpflichtet, einen Behindertenrabatt beim Autokauf anzubieten. In den meisten Fällen handelt es sich bei dem gewährten Nachlass um eine Empfehlung des Herstellers. Im Folgenden finden Sie Informationen zu verfügbaren Behindertenrabatten einiger namhafter Automobilhersteller:
Quellen: Eigene Recherche, ADAC, BbAB e.V. - Kontakt via mail@bbab.de (Stand November 2023)
Hinweis: Die zuvor genannten maximalen Rabatte sind als informative Orientierung zu verstehen. Verbindliche Informationen können Sie nur bei den Markenhändlern vor Ort erhalten! Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen wird. Änderungen sind jederzeit möglich.
Auch für Elektroautos und Plug-In-Hybride wird ein Behindertenrabatt von Herstellern bzw. Händlern gewährt. Natürlich müssen auch hier die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Obwohl es keine pauschale Antwort über die Höhe des Rabatts für verschiedene Hersteller gibt, fällt der Behindertenrabatt für ein Elektroauto oft geringer aus als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Automobilhersteller gewähren in der Regel keinen Behindertenrabatt für Gebrauchtwagen. Allerdings kann die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf eines Gebrauchtwagens finanziell unterstützen. Die Förderung gilt nur für Gebrauchtwagen, die den Anforderungen entsprechen und mindestens 50% des Neuwagenpreises wert sind.
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