Aktuelle Fördermöglichkeiten für behindertengerechte Fahrzeugumbauten
Damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag meistern können, ist die Aufrechterhaltung der eigenen Mobilität ein wichtiger Punkt. Häufig verhindern körperliche Beeinträchtigungen, dass behinderte Personen ein herkömmliches Fahrzeug eigenständig bedienen können. Durch Fahrhilfen und spezifische Umbauten kann ein Auto behindertengerecht werden. Dabei sind verschiedene Faktoren zu beachten.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag:
- Überblick über Fördermöglichkeiten für Fahrzeugumbauten
- Rabatte auf Neuwagen für Schwerbehinderte
- Kfz-Hilfe und Unterstützung durch Stiftungen
- Voraussetzungen für eine Förderung
- Arten von finanziell unterstützten Fahrzeugumbauten

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für behindertengerechte Fahrzeugumbauten?
Sollen Fahrzeuge behindertengerecht umgebaut werden, weil beispielsweise die Kraft in den Armen fehlt, um das Lenkrad zu bedienen oder weil Personen im Rollstuhl die Pedale im Wagen nicht erreichen, können verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Neuwagen mit Rabatt erhalten
Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB.e.V.) hat schon vor Jahren durchgesetzt, dass Schwerbehinderte Menschen bestimmte Fahrzeuge zu günstigeren Preisen bekommen. Wir haben eine Übersicht über Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf verschiedener Hersteller zusammengestellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Tipp: Bei Nissan und Renault beträgt der Rabatt aktuell modellabhängig bis zu 26 Prozent auf den Listenpreis (Stand: Februar 2025).
Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen je nach Firma
- Zulassung auf den Ausweisinhaber

Kfz-Hilfe in Anspruch nehmen
Die Kfz-Hilfe wird Berufstätigen gewährt und ist abhängig vom Einkommen. Förderfähig sind der Kauf oder der Umbau behindertengerechter Fahrzeuge, der Erwerb des Führerscheins und die Beschaffung der notwendigen Gutachten.
Voraussetzungen:
- Berufstätigkeit
- Einkommensgrenze
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG und GdB 100 %)
- Der Fahrzeugwert beträgt mindestens die Hälfte des Neuwertes

Stiftungen bieten Unterstützung
Einige Stiftungen bieten Menschen mit Behinderung in Notlagen Unterstützung beim Kauf und Umbau von Fahrzeugen.
Voraussetzungen:
- Eine Notlage liegt vor (Behinderung oder Erkrankung)
- Einkommensgrenze beachten
- Grenzen für Alter und Laufleistung der Fahrzeuge (abhängig von der Stiftung)

Häufige Fragen zu Fördermöglichkeiten
Für wen kommt die Kraftfahrzeughilfeverordnung in Frage?
Menschen mit Behinderungen können für den Umbau eines Autos verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten. Eine zentrale Grundlage ist die Kraftfahrzeughilfeverordnung (Kfz-HV). Darüber hinaus können auch Unfallversicherungen, Sozialhilfeträger oder Stiftungen Förderungen gewähren.
- Agentur für Arbeit: Für Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren Rentenbeitragszahlungen.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Für Arbeitnehmer mit mindestens 15 Jahren Beitragszahlungen.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Sozialhilfeträger: Für Personen in Ausbildung oder ohne andere Zuständigkeiten.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Förderwegen finden Sie in unserem Beitrag zur Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung.
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Damit ein behindertengerechter Fahrzeugumbau finanziell unterstützt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Nachweis einer Behinderung und der daraus resultierenden Mobilitätseinschränkung
- Notwendigkeit eines Fahrzeugs zum Beispiel für den Arbeitsweg oder die Ausbildung
- Ärztliche oder technische Begründung für den benötigten Umbau
Welche Fahrzeugumbauten werden finanziell unterstützt?
Viele technische Anpassungen können im Rahmen der Kfz-Hilfe oder anderer Programme gefördert werden. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstständige Mobilität zu ermöglichen.Zu den häufig geförderten Umbauten gehören:
- Fahr- und Bedienhilfen wie Handgas, Handbremse oder Lenkhilfen
- Rollstuhlverladesysteme, Rampen oder Heckeinsteiger für Rollstuhlfahrer
- Einstiegshilfen wie Dreh- und Schwenksitze oder Hubsitze
Welche Umbauten gefördert werden, hängt von der Art der Behinderung und dem individuellen Bedarf ab.
































