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Finanzierung & Förderung

Kraftfahrzeughilfe – Zuschuss zum Auto für Menschen mit Behinderung

Bis zu 22.000 € Zuschuss für behinderte Menschen beim Fahrzeugkauf
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Die Kraftfahrzeughilfe unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Finanzierung eines geeigneten Fahrzeugs. Gefördert werden sowohl der Autokauf als auch der behindertengerechte Fahrzeugumbau. Je nach persönlicher Situation sind Zuschüsse von mehreren tausend Euro möglich. Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung erfolgreich beantragen.

Was ist die Kraftfahrzeughilfe?

Die Kraftfahrzeughilfe ist eine staatliche Förderung für Menschen mit Behinderung, die dauerhaft auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Sie soll Mobilität, Selbstständigkeit und die Teilhabe am Arbeits- und Alltagsleben sichern. Bezuschusst werden der Kauf eines Fahrzeugs sowie Kfz-Umbauten, die aufgrund der Behinderung notwendig sind.

Rechtsgrundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Je nach Einkommen und Bedarf übernimmt der zuständige Leistungsträger einen erheblichen Teil der Kosten.

Wer hat Anspruch auf einen Kfz-Zuschuss bei Behinderung?

Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe für schwerbehinderte Menschen haben Personen, die aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft auf ein Fahrzeug angewiesen sind – insbesondere für den Weg zur Arbeit, Ausbildung oder zur Sicherung der Selbstständigkeit. Auch Eltern mit einem behinderten Kind können einen Zuschuss zum Autokauf erhalten, wenn das Fahrzeug für notwendige Fahrten benötigt wird.

Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch klären.

Bis zu 22.000 € Zuschuss beim Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderung

Zweimal nachsehen lohnt sich jetzt. Prüfen Sie Ihren Bescheid zum Fahrzeugkauf. Steht dort ein Maximalbetrag von 9.500 € als Zuzahlung, kann dieser jetzt auf bis zu 22.000 € wachsen.

Bisher erhielten Menschen mit Behinderung eine Zuzahlung von maximal 9.500 €. Zum 10.06.2021 trat eine wichtige Änderung in Kraft. Künftig wird der Kauf eines Kraftfahrzeugs für Menschen mit Behinderung mit einem Betrag von bis zu 22.000 € gefördert. Ihr Leistungsträger übernimmt weiterhin die Kosten für eine notwendige Zusatzausstattung und zahlt auch für den behindertengerechten Umbau des Autos. Das Gesetz wurde voll und ganz zu Ihren Gunsten angepasst. Wenn Sie also eine Bewilligung Ihres Leistungsträgers vorliegen haben, lohnt es sich, mit diesem noch eine Runde zu drehen.

Quelle: Teilhabestärkungsgesetz (Artikel 13 d) i.V.m. § 5 Abs. 1 Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
In Abs. 1 der KfzHV ist geregelt, dass Menschen mit Behinderung Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen können: Entscheidend ist dabei, dass Sie dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen wollen. Zusätzlich müssen Sie als Antragsteller das Fahrzeug selbst führen können. Es ist auch dann eine Förderung möglich, wenn gewährleistet ist, dass ein Dritter das Fahrzeug für Sie führt.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei der Kraftfahrzeughilfe? (Stand 2026)

100% Zuzahlung = 22.000 €

88% Zuzahlung = 19.360 €

76% Zuzahlung = 16.720 €

64% Zuzahlung = 14.080 €

52% Zuzahlung = 11.440 €

40% Zuzahlung = 8.800 €

28% Zuzahlung = 6.160 €

16% Zuzahlung = 3.520 €

Bitte verstehen Sie die oben stehende Tabelle als Richtwert. Jeder Mensch erhält eine individuelle Betrachtung. Falls Sie beispielsweise Kinder haben, wird ein Teilbetrag von Ihrem bestehenden Netto abgezogen, sodass Sie unter Umständen in die höhere Bezugsgröße fallen. Lassen Sie sich von Ihrer Vertrauensperson bei Ihrem Leistungsträger beraten.

Noch mehr Leistung – Informieren Sie sich auch über weitere Fördermöglichkeiten zum Autokauf für Menschen mit Behinderung:

Besonders interessant ist eine weitere Neuerung der KfzHV: „Im Einzelfall kann sogar ein höherer Betrag gefördert werden, falls Art und Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.“ Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie selbst fahren möchten und daher einen Kleinbus benötigen, in den Sie mit Rollstuhl selbstständig bis zum Lenkrad einfahren können. Quelle: Gesetze im Internet.

Besprechen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Leistungsträger und holen Sie sich eine zweite Meinung ein.

Der mitEuch e.V. berät Sie rund um das Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung

Eine empfehlenswerte Stelle für die zweite Meinung ist der mitEuch e.V. Der Verein arbeitet aktiv für ein großes Ziel: Er strebt eine Gesellschaft an, in der jeder Mensch, jeden Tag selbst und unabhängig über sein Leben entscheiden kann. Auf seiner Homepage informiert er ausführlich über die Möglichkeiten zur Mobilität für behinderte Menschen. Mit der Kernaussage: „Mobilität ist ein Menschenrecht“ (UN-Behindertenrechtskonvention) setzt sich der Verein für Ihre selbstverständlichen Rechte ein.

Häufige Fragen zur Kraftfahrzeughilfe

Je nach Einkommen und Bedarf sind Zuschüsse bis zu 22.000 € möglich. Zusätzlich werden notwendige Fahrzeugumbauten gefördert.

Ja. Kosten für notwendige Fahrhilfen, Lenkhilfen, Einstiegshilfen, Liftsysteme sowie Rollstuhlverladehilfen und weitere Fahrzeuganpassungen werden in der Regel vollständig übernommen.

Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt, z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt.

Kraftfahrzeughilfe wird ausschließlich für behinderte Menschen selbst gewährt, wenn sie dauerhaft ein Fahrzeug benötigen, um Arbeits- oder Ausbildungsorte zu erreichen. Für reine Familien- oder Betreuungstransporte besteht kein Anspruch nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. In Einzelfällen können jedoch andere Leistungsträger Förderungen ermöglichen.

Ja. Wir beraten Sie zur passenden Lösung und unterstützen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.

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