Mittelstandspreis Baden-Württemberg
17. August 2021
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wurde geändert: Jetzt erhalten behinderte Menschen bis zu 22.000 € Zuschuss beim Kauf eines Fahrzeugs.
Zwei mal nachsehen lohnt sich jetzt. Prüfen Sie Ihren Bescheid zum Fahrzeugkauf. Steht dort ein Maximalbetrag von 9.500 € Zuzahlung, kann dieser jetzt auf bis zu 22.000 € wachsen.
Bisher erhielten Menschen mit Behinderung eine Zuzahlung von maximal 9.500 €. Zum 10.06.2021 tritt eine wichtige Änderung in Kraft. Künftig wird der Kauf eines Kraftfahrzeugs für Menschen mit Behinderung mit einem Betrag von bis zu 22.000 € gefördert.
Ihr Leistungsträger übernimmt weiterhin die Kosten für eine notwendige Zusatzausstattung und zahlt auch für den behindertengerechten Umbau des Autos. Das Gesetz wurde voll und ganz zu Ihren Gunsten angepasst.
Wenn Sie also eine Bewilligung durch Ihren Leistungsträger vorliegen haben, lohnt es sich mit diesem noch eine Runde zu drehen.
Quelle: Teilhabestärkungsgesetz (Artikel 13 d) i.V.m. § 5 Abs. 1 Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
In Abs. 1 der KfzHV ist geregelt, dass Menschen mit Behinderung Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen können: Entscheidend ist dabei, dass Sie dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen wollen. Zusätzlich müssen Sie als Antragsteller das Fahrzeug selbst führen können. Sie erhalten Es ist auch dann eine Förderung möglich, wenn gewährleistet ist, dass ein Dritter das Fahrzeug für Sie führt.Neue Bezugsgrößen und Zuzahlungen 2021
Bis 1.316 € Nettoeinkommen
100% Zuzahlung = 22.000 €
Bis 1.480,50 € Nettoeinkommen
88% Zuzahlung = 19.360 €
Bis 1.645 € Nettoeinkommen
76% Zuzahlung = 16.720 €
Bis 1.809,50 € Nettoeinkommen
64% Zuzahlung = 14.080 €
Bis 1.974 € Nettoeinkommen
52% Zuzahlung = 11.440 €
Bis 2.138,50 € Nettoeinkommen
40% Zuzahlung = 8.800 €
Bis 2.303 € Nettoeinkommen
28% Zuzahlung = 6.160 €
Bis 2.467,50 € Nettoeinkommen
16% Zuzahlung = 3.520 €
Bitte verstehen Sie die oben stehende Tabelle als Richtwert. Jeder Mensch erhält eine individuelle Betrachtung. Falls Sie beispielsweise Kinder haben, wird ein Teilbetrag von Ihrem bestehenden Netto abgezogen, sodass Sie unter Umständen in die Höhere Bezugsgröße fallen.
Lassen Sie sich von Ihrer Vertrauensperson bei Ihrem Leistungsträger beraten.
Noch mehr Leistung – Informieren Sie sich auch über weitere Fördermöglichkeiten zum Autokauf für Menschen mit Behinderung:
Besonders interessant ist eine weitere Neuerung der KfzHV:
„Im Einzelfall kann sogar ein höherer Betrag gefördert werden, falls Art und Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.“
Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie selbst fahren möchten und daher einen Kleinbus benötigen, in den Sie mit Rollstuhl selbstständig bis zum Lenkrad einfahren können.
Quelle:
Gesetze im Internet
Besprechen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Leistungsträger und
holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Der mitEuch e.V. berät Sie rund um das Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung
Eine empfehlenswerte Stelle für die zweite Meinung ist der mitEuch e.V. Der Verein arbeitet aktiv für ein großes Ziel: Er strebt eine Gesellschaft an, in der jeder Mensch, jeden Tag selbst und unabhängig über sein Leben entscheiden kann.
Auf seiner
Homepage informiert er ausführlich über die Möglichkeiten zur Mobilität für behinderte Menschen.
Mit der Kernaussage Mobilität ist ein Menschenrecht. (UN-Behindertenrechtskonvention) setzt sich der Verein für Ihre selbstverständlichen Rechte ein.