FAQs

Häufige Fragen

Freiheit beginnt mit der Möglichkeit, sich selbstbestimmt zu bewegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Autofahren mit Behinderung.
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Häufige Fragen zum Autofahren mit Behinderung

Schwerbehinderung & Nachweise

Menschen sind nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt.

Der Grad der Behinderung, nicht zu verwechseln mit „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE), wird auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellen.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten – wie der Name bereits sagt – nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.

Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Versorgungsamt.

Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.

Der Europäische Einheitsschlüssel – kurz: Euroschlüssel – ist seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Einrichtungen. Er ermöglicht Menschen mit körperlichen Einschränkungen den barrierefreien Zugang zu zahlreichen speziell ausgestatteten Anlagen und ist heute nahezu flächendeckend in Deutschland sowie in vielen weiteren europäischen Ländern im Einsatz.

Mit dem Euroschlüssel lassen sich beispielsweise barrierefreie Toiletten, Aufzüge, Schranken oder Parkeinrichtungen selbstständig nutzen – ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Besonders häufig findet man das System in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten oder Einkaufszentren. Langfristig soll es auf weitere behindertengerechte Anlagen wie Hebebühnen oder automatische Türen ausgeweitet werden, um die Selbstständigkeit der Betroffenen im Alltag weiter zu fördern.

Das Schließsystem bietet dabei einen doppelten Nutzen: Einerseits ermöglicht es berechtigten Personen den unkomplizierten Zugang zu barrierefreien Einrichtungen, andererseits schützt es diese vor Vandalismus und sorgt für ein höheres Maß an Sauberkeit und Funktionssicherheit.

Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis:

Der Euroschlüssel kann in Deutschland über den Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) bezogen werden. Der aktuelle Preis beträgt 28,90 € (Stand: 2025) und beinhaltet einen Schlüsselanhänger mit Einkaufswagenchip. Die Bestellung ist sowohl online über den CBF-Webshop als auch per E-Mail, Post oder Fax möglich.

Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen.

An Stelle des Schwerbehindertenausweises wird bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa eine ärztliche Stellungnahme benötigt. Dies ist nötig, um den Euroschlüssel wirklich nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich zu machen.

Kontakt aufnehmen
CBF Darmstadt e. V., Euroschlüssel

Mit einem Handicap ist die Nutzung der Normparkplätze in Innenstädten und Parkhäusern häufig aufgrund einer ungünstigen Lage (z.B. hoher Bordstein) oder einer zu engen Bauform nicht möglich.

Um die meist vorhandenen Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung nutzen zu können, ist der sogenannte europäische Parkausweis mit Rollstuhlsymbol erforderlich.

Diesen Parkausweis erhalten Sie – auf Antrag – wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ aufweist. Die Gültigkeit des Parkausweis ist nur gegeben, wenn dieser deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegt.

Mit dem Parkausweis dürfen Sie

Zuständig für die Vergabe des Parkausweises sind die lokalen Straßenverkehrsämter. Der Antrag kann mit einem formlosen Anschreiben gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises, eine Kopie Ihres Personalausweises und ein aktuelles Lichtbild bei.

Sonderregelungen

Förderung, Finanzierung & Kosten

Wer eine nicht vorübergehende – länger als ein halbes Jahr andauernde – Behinderung hat und auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, hat ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe.

Auch wenn Sie nicht selbst fahren, aber gewährleisten können, dass Sie durch eine dritte Person mit dem Auto befördert werden oder Sie Eltern eines behinderten Kindes sind, haben Sie einen Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung.

Die Kraftfahrzeughilfe kann von den zuständigen Leistungsträgern für Führerschein (inkl. benötigter Gutachten), Fahrzeuganschaffung und Umrüstung gewährt werden.

Anstelle dieser Leistungen können aus wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall auch die Beförderungskosten durch einen Fahrdienst gewährt werden.

Grundlage der KFZ-Hilfe ist unabhängig vom jeweiligen Leistungsträger das SGB IX und die KFZ-Hilfeverordnung.

Wichtig: Der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe muss vor Abschluss eines Vertrages bei den zuständigen Leistungsträgern gestellt werden.

Wer mit einem Handicap lebt, hat in der Regel höhere finanzielle Belastungen als ein nichtbehinderter Mitbürger. Diesem Grundsatz entsprechend hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten im Steuerrecht berücksichtigt, um diese Belastungen für Menschen mit einer Behinderung zu reduzieren.

So können Kosten für den Weg zur Arbeit, die Anschaffung von behindertengerechten Umbauten und sogar Privatfahrten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Zudem ist – abhängig von der persönlichen Situation – auch eine Befreiung von der KFZ-Steuer möglich.

Einen genauen Überblick über alle Steuererleichterungen finden Sie auf autoanpassung.de, einem Projekt welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und von der DIAS GmbH durchgeführt wurde.

Als Träger kommen die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die Kriegsopferfürsorge (BVG), die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben (SGB III) in Betracht.

Welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist – abhängig von Ihrem Status – können wir für Sie ermitteln.

Antragsverfahren

Sobald Ihr Antrag gestellt ist, hat der Leistungsträger die gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von zwei Wochen zu prüfen, ob er zuständig ist. Sollte er nicht zuständig sein, ist er dann verpflichtet, Ihren Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

Benötigt der Leistungsträger weitere Unterlagen zu einer Entscheidungsfindung, muss er diese ebenfalls binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags anfordern.

Ist der Leistungsträger zuständig, hat er die gesetzliche Pflicht innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

Die Leistungsträger achten darauf, dass das anzuschaffende Fahrzeug nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entspricht, die sich aus Ihrer Behinderung ergeben.

Zudem sollte der Einbau der behinderungsbedingten Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich sein.

Sie sollten sich für ein Fahrzeug entscheiden, das nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entspricht, die sich im Einzelfall aus der Behinderung und dem Verwendungszeck ergeben. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug in diesem Rahmen frei wählen können.

Zwei Bedingungen sind zu beachten: Die Zusatzeinrichtungen müssen in Ihr Auto einbaubar sein und die Kosten für den Einbau dürfen nicht höher sein als beim Einbau in ein anderes für Sie nutzbares Fahrzeug.

Die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs kann auch gefördert werden, wenn es die vorerwähnten Bedingungen erfüllt. Der Verkehrswert muss mindestens noch 50 Prozent des ehemaligen Neuwagenpreises entsprechen.

Der Gebrauchtwagen darf im Schnitt nicht älter als drei Jahre sein und die Laufleistung sollte nicht mehr als ca. 25.000 Kilometer betragen.

Auch wenn die Leistungsträger lediglich das für Sie günstigste Fahrzeug fördern, haben sie dennoch kein Recht auf Einrede – also auf Ihre persönliche Auswahl des Fahrzeugs.

Wenn Sie sich für ein anderes, größeres Auto entscheiden, müssen Sie die Mehrkosten alleine tragen.

Welche Unterstützung erhalte ich?

Bitte beachten Sie: Die Bemessungsgrundlage für den Zusschuss errechnet sich aus dem Neufahrzeugpreis abzgl. aller gewährten Hersteller-Rabatte / Nachlässe, abzgl. des Zeitwertes lt. Schwacke des vorhandenen Fahrzeugs.

Wie wird die Förderung zum Auto berechnet?

Die Höhe des Zuschusses zum Kauf eines Fahrzeugs hängt von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens ab und ist nach § 5 KfzHV geregelt. Berücksichtigt werden das monatliche Netto-Arbeitsentgelt (Netto-Arbeitseinkommen) und vergleichbare Lohnersatzleistungen.

Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger maßgeblichen Regelungen. Das Monatseinkommen wird an einer Bezugsgröße gemessen, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird.

Für 2016 wurde die Bezugsgröße in den westdeutschen Bundesländern auf 2.905,00 € brutto und in den ostdeutschen Bundesländern auf 2.520,- € brutto festgelegt.

Ein Anspruch auf weitere Hilfsmittel, z.B. einen Arbeitsplatz-Rollstuhl oder die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, bleibt von der Kraftfahrzeughilfe unberührt.

Damit sich ein Leistungsträger finanziell an der behinderungsbedingten Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeuges beteiligt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese richten sich wie beim Fahrzeug (unter den gleichen Bedingungen) nach § 7 KfzHV.

Die Fahrzeugumrüstung, die behinderungsbedingt erforderlich ist, wird auf Antrag in der Regel in voller Höhe übernommen. Auch behinderungsbedingte Sonderausstattungen im Fahrzeug werden gefördert.

Diese Zuschüsse unterscheiden sich allerdings je nach Leistungsträger nur bis zu einem max. Wert.

Behinderungsbedingte Sonderausstattungen im Grundfahrzeug müssen bei der Antragsstellung einzeln aufgelistet und begründet werden. So kann z.B. bei Rollstuhlfahrern die Standheizung gefördert werden, weil es vermutlich nicht möglich ist aus dem Rollstuhl heraus die Scheiben vor Anfahrt der Fahrt eis- und beschlagfrei zu machen.

Die Webseite autoanpassung.de hält eine Liste über Rabatte beim Neuwagenkauf immer aktuell. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in unserem detaillierten Beitrag zu Behindertenrabatten beim Autokauf

Ohne Anspruch auf eine gesetzliche Unterstützung für die Anschaffung eines umgebauten Autos bleiben meist nur drei Wege um die letzte Chance auf ein eigenes Fahrzeug zu realisieren.

Lassen Sie sich beraten, ob Dinge gestrichen werden können, die nicht zwingend zur Erreichung Ihrer Mobilität benötigt werden.

Prüfen Sie, ob ggf. ein gebrauchtes Fahrzeug (vielleicht sogar schon umgebaut) über die bekannten Fahrzeugbörsen im Internet zu finden ist.

Wenn der günstigste Wagen gefunden wurde und der effektive Finanzbedarf ermittelt ist stehen folgende Wege offen:

Mobilcenter Zawatzky

Wir sind Partner der Bank „Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe“ und können zusammen mit Ihnen ein Angebot zur Finanzierung erarbeiten.

Banken & Kreditinstitute

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und prüfen Sie, ob diese ggf. bereit ist, Ihnen einen Autokredit über die benötigten Gelder zu angemessenen Konditionen zu geben und holen Sie sich ein Vergleichsangebot ein.

Stiftungen

Wenden Sie sich an Stiftungen und schildern Sie Ihre Lage. Auf den Webseiten von stiftungen.org finden Sie alle deutschen Stiftungsadressen und deren Stiftungszweck.

Achten Sie bei der Auswahl der Stiftungen auf deren Stiftungszweck, um unnötige Absagen zu vermeiden. Stiftungen entscheiden nur nach den eigenen internen Satzungen individuell. Ein Anspruch besteht leider in keinem Fall.

Vereine

In Deutschland gibt es mehrere Vereine, die dabei helfen können, Ihre Mobilität zu erreichen. Sie helfen dabei, Anschreiben an Stiftungen richtig zu formulieren und Fallstricke zu vermeiden.

Vereine können zudem meist ein Spendenkonto einrichten und für Sie das Geld von Stiftungen und anderen Spendern sicher einsammeln. Der wohl bekannteste und größte Verein in Deutschland ist Mobil mit Behinderung e.V..

Gehen Sie der Reihe nach vor:

Wir bieten Ihnen kompetente und fachliche Beratung im Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht und begleiten Sie fachkundig von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zu einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Wir begleiten Sie außerdem bei der Antragstellung, Beschaffung sowie dem behindertengerechten Umbau Ihres Fahrzeugs.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

JA – die so genannte Kraftfahrzeughilfe:

Warum wird gefördert?

Um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Fahrzeugumbau & Ablauf

Die Dauer eines behindertengerechten Fahrzeugumbaus hängt stark von Ihrem individuellen Bedarf und der Komplexität der Umbauten ab. Einfache Anpassungen – wie der Einbau eines Handgas- und Bremssystems – können oft innerhalb weniger Tage erfolgen. Bei umfangreicheren Umbauten, etwa mit Rollstuhlverladesystemen, Einstiegshilfen oder elektronischen Sondersteuerungen, kann der Umbau mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Hier eine grobe Übersicht, der gängigsten Umbauten und deren Dauer:

Die genannten Zeiten sind Richtwerte. Unsere Mobilitätsberater informieren Sie im persönlichen Gespräch individuell und transparent über den genauen Zeitaufwand.

Selbstverständlich! Bei der Fahrzeugübergabe erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen zur Garantie- und Umbau-Dokumentation.

Diese Frage ist sehr individuell – denn jede Einschränkung erfordert eine andere Lösung. Unser Umbauassistent hilft Ihnen dabei, herauszufinden, welche Umbauten für Ihre Situation in Frage kommen

Fahreignung & Gesundheit

Ein Schlaganfall bringt große Veränderungen mit sich, und für viele Menschen stellt sich nach der ersten Genesung die Frage, ob und wie sie wieder Autofahren können.

In unserem informativen Blogartikel beleuchtet wir alle relevanten Aspekte, die sich Betroffene und Angehörige nach einem Schlaganfall stellen:

Wir machen mobil

Mobilität, die passt. Zuverlässig. Persönlich. Mit ganzem Einsatz. Seit 1962.

Unser Team nimmt sich Zeit für Ihre individuellen Anliegen und informiert Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten – immer abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Noch Fragen? Melden Sie sich bei uns!

Seit 1962 stehen wir für kompetenten Service und individuelle Lösungen – aus einer Hand. Als 360°-Dienstleister begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch über die Fahrschule bis zum fertig umgebauten Fahrzeug. Persönlich, verlässlich und engagiert – vom ersten Schritt bis zur Zielgeraden.